Fahrrad
Ein Fahrrad, kurz auch Rad, in der Schweiz Velo (v. frz.: vélocipède =
„Schnellfuß“, lat.: velox = schnell und pes = Fuß, veraltet und scherzhaft auch
Drahtesel), ist ein zumeist zweirädriges, einspuriges Landfahrzeug, das mit
Muskelkraft durch das Treten von Pedalen angetrieben wird. Es wird bei höherem
Tempo durch stabilisierende Kreiselkräfte der Räder sowie Gewichtsverlagerung
und Lenkbewegungen des Fahrers im Gleichgewicht gehalten. Weitere, lokale
Bezeichnungen sind im plattdeutschen „Fietse“ (ähnlich "Fiets" im
Niederländischen) und in Münster (Westfalen) „Leeze“.
Das Fahrrad war das erste mechanische Individualverkehrsmittel. Nach der
Nähmaschine war das Fahrrad das zweite technische Serienprodukt. Das Fahrrad ist
das erste und bis heute preiswerteste Individualverkehrsmittel und dürfte nach
meiner Meinung in naher Zukunft, aufgrund der ständig steigenden Energiepreise,
wieder eine größere Rolle in der Gesellschaft spielen. In Deutschland regelt die
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) die Betriebsvorschriften für Fahrräder.
Zusammenfassend kommt es auf folgendes an:
- Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen haben.
- Fahrräder müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet
sein. Andere Einrichtungen für Schallzeichen, wie Radlaufglocken, sind nicht
zulässig.
- Als Beleuchtung sind ein weißer Scheinwerfer und eine rote Schlussleuchte
vorgeschrieben, die ständig betriebsbereit sein müssen. Scheinwerfer und
Schlussleuchte dürfen nur zusammen einschaltbar sein. Zu ihrer Stromversorgung
muss ein Dynamo montiert sein. Die Lichtanlage darf aber auch stattdessen
durch Batterien oder Akkus betrieben werden, solange der Dynamo einsatzbereit
am Fahrrad verbleibt. Zusätzlich ist höchstens ein batteriebetriebenes
Rücklicht erlaubt. Weitere batteriebetriebene Beleuchtungseinrichtungen sind
unzulässig. Von der Vorschrift ausgenommen sind Rennräder bis 11 kg. Diese
dürfen auch mit ansteckbaren, batteriebetriebenen Leuchten betrieben werden,
die stets mitzuführen sind. Alle Einrichtungen benötigen eine Typenzulassung.
- Weiterhin muss am Heck ein roter Rückstrahler sowie ein (mit „Z“
markierter) roter Großflächenrückstrahler befestigt sein. Nach vorne wirkend
ist ein weißer Rückstrahler vorgeschrieben. Weiterhin sind gelbe Rückstrahler
an den Pedalen und seitlich wirkende in den Speichen anzubringen. Statt
letzteren sind auch Reifen mit ringförmigen Reflektorstreifen zulässig.
Mein Fahrrad :
Ich besitze ein gut erhaltenes Herrenfahrrad des deutschen
Qualitätsfahrradherstellers Rabeneick (ca. 6 Jahre alt). Es handelt sich hier
um das Modell Marathon (der Name ist bei Rabeneick Programm) d.h. es ist
unverwüstlich.
Die Rahmenhöhe beträgt ca. 55 cm. Ausgestattet mit einem phantastisch bequemen
Originalhollandledersattel des Herstellers Lepper : Modell Primus. Der Sattel ist
voll gefedert und wie das ganze Fahrrad extrem stabil.
Bei der Schaltung handelt es sich um eine Shimano Nexus 7-Gangnabenschaltung mit
Drehgriff. Der Rahmen besteht aus Uni - Lite 1020 Stahl, die Felgen aus
poliertem Edelstahl vom Hersteller van Schothorst 28x15.
Schutzbleche ebenfalls aus Edelstahl. Weisswandreifen. Ein LED Rücklicht sowie
ein Battriefrontlicht gehören dazu.
Das Fahrrad ist sehr laufleicht und eignet sich hervorragend für längere Touren
als auch als City Bike. Man nimmt auf dem Rad eine fast aufrechte, sehr
entspannte/ermüdungsfreie Sitzposition ein.
|