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Informationen zum Thema Fahrrad & Gesundheit

 

Fahrrad

Ein Fahrrad, kurz auch Rad, in der Schweiz Velo (v. frz.: vélocipède = „Schnellfuß“, lat.: velox = schnell und pes = Fuß, veraltet und scherzhaft auch Drahtesel), ist ein zumeist zweirädriges, einspuriges Landfahrzeug, das mit Muskelkraft durch das Treten von Pedalen angetrieben wird. Es wird bei höherem Tempo durch stabilisierende Kreiselkräfte der Räder sowie Gewichtsverlagerung und Lenkbewegungen des Fahrers im Gleichgewicht gehalten. Weitere, lokale Bezeichnungen sind im plattdeutschen „Fietse“ (ähnlich "Fiets" im Niederländischen) und in Münster (Westfalen) „Leeze“.

Das Fahrrad war das erste mechanische Individualverkehrsmittel. Nach der Nähmaschine war das Fahrrad das zweite technische Serienprodukt. Das Fahrrad ist das erste und bis heute preiswerteste Individualverkehrsmittel und dürfte nach meiner Meinung in naher Zukunft, aufgrund der ständig steigenden Energiepreise, wieder eine größere Rolle in der Gesellschaft spielen. In Deutschland regelt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) die Betriebsvorschriften für Fahrräder. Zusammenfassend kommt es auf folgendes an:
  • Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen haben.
  • Fahrräder müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Andere Einrichtungen für Schallzeichen, wie Radlaufglocken, sind nicht zulässig.
  • Als Beleuchtung sind ein weißer Scheinwerfer und eine rote Schlussleuchte vorgeschrieben, die ständig betriebsbereit sein müssen. Scheinwerfer und Schlussleuchte dürfen nur zusammen einschaltbar sein. Zu ihrer Stromversorgung muss ein Dynamo montiert sein. Die Lichtanlage darf aber auch stattdessen durch Batterien oder Akkus betrieben werden, solange der Dynamo einsatzbereit am Fahrrad verbleibt. Zusätzlich ist höchstens ein batteriebetriebenes Rücklicht erlaubt. Weitere batteriebetriebene Beleuchtungseinrichtungen sind unzulässig. Von der Vorschrift ausgenommen sind Rennräder bis 11 kg. Diese dürfen auch mit ansteckbaren, batteriebetriebenen Leuchten betrieben werden, die stets mitzuführen sind. Alle Einrichtungen benötigen eine Typenzulassung.
  • Weiterhin muss am Heck ein roter Rückstrahler sowie ein (mit „Z“ markierter) roter Großflächenrückstrahler befestigt sein. Nach vorne wirkend ist ein weißer Rückstrahler vorgeschrieben. Weiterhin sind gelbe Rückstrahler an den Pedalen und seitlich wirkende in den Speichen anzubringen. Statt letzteren sind auch Reifen mit ringförmigen Reflektorstreifen zulässig.

Mein Fahrrad :

Ich besitze ein gut erhaltenes Herrenfahrrad des deutschen Qualitätsfahrradherstellers Rabeneick (ca. 6 Jahre alt). Es handelt sich hier um das Modell Marathon (der Name ist bei Rabeneick Programm) d.h. es ist unverwüstlich.

Die Rahmenhöhe beträgt ca. 55 cm. Ausgestattet mit einem phantastisch bequemen Originalhollandledersattel des Herstellers Lepper : Modell Primus. Der Sattel ist voll gefedert und wie das ganze Fahrrad extrem stabil.

Bei der Schaltung handelt es sich um eine Shimano Nexus 7-Gangnabenschaltung mit Drehgriff. Der Rahmen besteht aus Uni - Lite 1020 Stahl, die Felgen aus poliertem Edelstahl vom Hersteller van Schothorst 28x15.

Schutzbleche ebenfalls aus Edelstahl. Weisswandreifen. Ein LED Rücklicht sowie ein Battriefrontlicht gehören dazu. Das Fahrrad ist sehr laufleicht und eignet sich hervorragend für längere Touren als auch als City Bike. Man nimmt auf dem Rad eine fast aufrechte, sehr entspannte/ermüdungsfreie Sitzposition ein.
 

Andreas Witt
Fahrrad & Mehr
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